2017

Für Vielfalt feiern!

e*vibes hielten am 3.7.17 einen Redebeitrag zur Musikdemo von WHAT in Dresden. Hier ist der vollständige Text: Hallo ihr Lieben! Es ist ein wunderbares Gefühl, heute zusammen mit euch in Dresden unterwegs zu sein! Es ist ermutigend, hier in der Altstadt an einem Montagabend keine dumpfen Hetzparolen ertragen zu müssen.  Es ist eine befreiende Atmosphäre, […]

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Solidarität mit den Betroffenen von Polizeigewalt!

Auch wir möchten uns hiermit mit den Betroffenen der Polizeigewalt in Hamburg während der Gipfelproteste solidarisieren. Die Polizei setzte auf Eskalation! Bereits im Vorfeld und auch bei den Protesten selbst. Die Verbote des Camps, unzählige Gefärderansprachen zur Einschüchterung, massive Einschränkungen der Versammlungs- und Pressefreiheit, Demo- und Einreiseverbote, Angriffe auf Demonstrationen und Santitäter_innen, unzählige teilweise schwere […]

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Dania Alasti: Der Wille zum Nein

Dania Alasti MA. ist Autorin und studierte Philosophie in Hamburg und Berlin. Juni 2017 referierte sie daüber Wie die deutsche Rechtsprechung Betroffenen sexueller Gewalt einen selbstbestimmten Subjektstatus verweigert hat. Aus dem Abstract:
Die Auslegung des Sexualstrafrechts vor der Reform im Juli 2016 hatte den Betroffenen sexueller Gewalt den Status des bürgerlichen Subjektes verweigert. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung wurde an der physischen Widerstandsfähigkeit bemessen, nicht an der Äußerung des Willens. Nicht nur war die Verfügung über Eigentum besser geschützt als die Verfügung über den eigenen Körper. Die Praxis der Rechtsprechung hat auch zu widersprüchlichen Auslegungen des Gewaltbegriffs bei Sitzblockaden und bei sexueller Gewalt geführt.

In meinem Vortrag werde ich die Problematik des Strafrechts vor der Reform darlegen, um zu zeigen, dass dem Strafrecht sowie seiner Apologie Vergewaltigungsmythen zugrunde lagen. Dabei verstehe ich die Forschung zu Vergewaltigungsmythenakzeptanz der Sozialwissenschaften als eine Art von Ideologiekritik im Sinne der Kritischen Theorie, die Widersprüche als Ausdruck von Herrschaftsverhältnissen versteht. Doppelstandards bei der Auslegung des Gewaltbegriffs bei Sitzblockaden und bei sexueller Gewalt interpretiere ich insofern als Ausdruck patriarchaler Ideologien. Dass seit der Reform der verbale Ausdruck des entgegenstehenden Willens hinreichend sein soll, um die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen, ist die Verwirklichung des Versprechens an das bürgerliche Subjekt, autonom über sich und die eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Diese Selbstbestimmung werde ich ebenfalls hinterfragen als etwas, das nicht unabhängig von gesellschaftlichen Verhältnissen gedacht werden kann.

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Dania Alasti: Der Wille zum Nein

Dania Alasti MA. ist Autorin und studierte Philosophie in Hamburg und Berlin. Juni 2017 referierte sie daüber Wie die deutsche Rechtsprechung Betroffenen sexueller Gewalt einen selbstbestimmten Subjektstatus verweigert hat. Aus dem Abstract:
Die Auslegung des Sexualstrafrechts vor der Reform im Juli 2016 hatte den Betroffenen sexueller Gewalt den Status des bürgerlichen Subjektes verweigert. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung wurde an der physischen Widerstandsfähigkeit bemessen, nicht an der Äußerung des Willens. Nicht nur war die Verfügung über Eigentum besser geschützt als die Verfügung über den eigenen Körper. Die Praxis der Rechtsprechung hat auch zu widersprüchlichen Auslegungen des Gewaltbegriffs bei Sitzblockaden und bei sexueller Gewalt geführt.

In meinem Vortrag werde ich die Problematik des Strafrechts vor der Reform darlegen, um zu zeigen, dass dem Strafrecht sowie seiner Apologie Vergewaltigungsmythen zugrunde lagen. Dabei verstehe ich die Forschung zu Vergewaltigungsmythenakzeptanz der Sozialwissenschaften als eine Art von Ideologiekritik im Sinne der Kritischen Theorie, die Widersprüche als Ausdruck von Herrschaftsverhältnissen versteht. Doppelstandards bei der Auslegung des Gewaltbegriffs bei Sitzblockaden und bei sexueller Gewalt interpretiere ich insofern als Ausdruck patriarchaler Ideologien. Dass seit der Reform der verbale Ausdruck des entgegenstehenden Willens hinreichend sein soll, um die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen, ist die Verwirklichung des Versprechens an das bürgerliche Subjekt, autonom über sich und die eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Diese Selbstbestimmung werde ich ebenfalls hinterfragen als etwas, das nicht unabhängig von gesellschaftlichen Verhältnissen gedacht werden kann.

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