Ich sehe ihn seit einiger Zeit nicht mehr nur in queer-feministischen Texten und auf Flyern, sondern auch in unszenig daherkommenden Wohnungsgesuchen an Straßenlaternen. Ich bin mir nicht sicher, ob die performative Bedeutung, die Steffen Kitty Hermann dem linguistischen gender_gap ihrer Zeit verliehen hat, allen, die den _ nutzen bekannt ist, oder ob das _ einfach für cooler befunden wird als das olle Binnen-I. Aber sei’s drum … (Oder wie seht ihr das?)
Neustes Fundstück: In der Rezension von Andreas Fischer-Lescano (Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Uni Bremen) zur Dissertation “Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU” von Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg heißt es:
Zu Guttenbergs Argumentation mäandert vor sich hin und zermürbt die Leser_innen durch seitenlanges Politsprech und die Nacherzählung rechtspolitischer Diskussionen im Konvent. (…) Zu Guttenberg bedient sich bei einer ganzen Reihe von Texten und Autor_innen, ohne die Fremdzitate lege artis kenntlich zu machen. (…) Im hinteren Bereich der Arbeit, wo zu Guttenberg die Notwendigkeit des Gottesbezuges in Verfassungen thematisiert und laizistischen Vertreter_innen vorwirft, dass sie ein Vakuum schaffen, in dem Fundamentalismen aller Art gegenüber dem Humanismus und der Aufklärung leichtes Spiel haben, gibt es weitere urheberrechtlich problematische Passagen.1
- Andreas Fischer-Lescano: Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg, Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU. In: Kritische Justiz, Nr. 1/2011, S. 112–119.

