Pille danach bald in Deutschland rezeptfrei?

Wendung in Sachen #wiesmarties. Foto von Stephen Chipp (CC BY-NC 2.0

Wendung in Sachen #wiesmarties. Foto von Stephen Chipp (CC BY-NC 2.0)

Heute Abend meldet die Süddeutsche „Pille danach“ wird in Deutschland rezeptfrei. Yeah! Beim Lesen der Meldung aber schon erste Verwirrung: Wie jetzt, nur ellaOne? Und was ist mit den anderen Präperaten? Und ist die ellaOne Pille danach nicht die teurere Variante?

Ich habe mich auf die schnelle auf die Suche nach Quellen gemacht, um zu verstehen, was da auf EU-Ebene passiert ist und wie das die deutsche Gesundheitspolitik beeinflusst, die sich, dank CDU, bislang einer Freigabe der Pille danach verweigert hat.

Bisher war die Lage in der EU so, dass für Präperate auf Levonorgestrel-Basis keine Rezeptpflicht bestand. In 24 Ländern war die LNG-Pille-danach bisher frei in der Apotheke erhältlich, in Deutschland und sieben anderen Ländern nicht. Die Ulipristalacetat-haltige ellaOne® war bisher in der EU grundsätzlich rezeptpflichtig.

Der Herstelle von ellaOne, Laboratoire HRA Pharma, hat nun beantragt, die Rezeptpflicht fallen zulassen. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat das Sagen darüber, welche Medikamente in EU rezeptpflichtig sind und welche nicht. In einer Presseerklärung vom 21.11.2014 vermeldet die EMA: „EMA recommends availability of ellaOne emergency contraceptive without prescription“. Die Entscheidung muss jetzt aber noch von der Kommission bestätigt werden: „This CHMP recommendation will now be sent to the European Commission for a legally binding decision.“

Wie betrifft das nun Deutschland?
Vorweg: Ich recherchiere gerade noch, ob eine durch die Kommission bestätigte EMA-Entscheidung EU-weit bindend ist. Für die LNG-haltige Pille gibt es ja keine Rezeptpflicht in der EU, aber einzelne Länder regeln das unterschiedlich. Dies kann aber daran liegen, dass diese Medikamente schon länger auf dem Markt sind als es das zentralisierte Verfahren gibt, oder dass verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen. (Danke an @literalschaden für den Hinweis!)
Update: Aponet.de verweist auf eine EU-Richtlinie, die es Mitgliedsstaaten erlaubt, „den Verkauf, die Lieferung und den Gebrauch von empfängnisverhütenden oder schwangerschaftsunterbrechenden Arzneimitteln“ zu verbieten oder einzuschränken.

Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer: Die Rezeptpflicht der LNG-Pille wurde in Deutschland bisher mit der Rezeptlicht der ellaOne begründet. Die Pharmazeutischen Zeitung schreibt:

Kritiker begründen ihre Ablehnung gegen eine Freigabe von LNG bislang jedoch unter anderem mit der Rezeptpflicht für Ulipristal. Ihr Argument: Frauen, die nicht zum Arzt, sondern lieber gleich in die Apotheke gehen, seien bei alleiniger Freigabe von Levonorgestrel auf nur ein Präparat festgelegt – unabhängig davon, ob es für sie das am besten geeignete Arzneimittel ist.

Dieses Argument fällt jetzt weg, wenn die EU sagt, dass beide Präperate ohne Rezept in der Apotheke verkauft werden können. Und nun kommmt’s:

*trommelwirbel*

… Gesundheitsminister Gröhe scheint dieser Logik tatsächlich zu folgen. Laut SZ hat er „schon Ende vergangener Woche […] die Freigabe eines weiteren Präparats mit dem Wirkstoff Levonorgestrel in Aussicht gestellt.“

Infolge der Entscheidung der EMA können jetzt also beide Formen der Pille danach in Deutschland rezeptfrei werden: Die teurere ellaOne und die etwas preiswerteren Präparate auf LNG-Basis. Für die reproduktive Selbstbestimmung von Leuten, die schwanger werden können, wäre das ein wichtiger Schritt. Wir sollten den nun anstehenden Entscheidungsprozess aber weiterhin genau beobachten – auch im Hinblick auf die Frage, ob die Krankenkassen die Kosten übernehmen oder (wie bisher bei Erwachsenen) nicht.

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