Achtung Menschenrechtsverletzung: Menschenhandel zum Zweck der Prostitution

Von Katrin Köppert

„Es hätte schlimmer kommen können“

Die Kritik des UN-Menschenrechtsrat und zahlreicher NGOs an der von der Bundesregierung geschönten Menschenrechtslage wurde von den Abgesandten der Bundesregierung Gernot Erler (Staatsminister im Auswertigen Amt) und Peter Altmaier (Staatssekretär im Bundesinnenministerium) in der Befürchtung, dass sie hätte schlimmer ausfallen können, förmlich durchgewinkt. Mit diesem beiläufigen Zaunpfahl wurde nicht nur dem UN-Menschenrechtsrat seine scheinbare Belanglosigkeit vorgehalten, sondern die Frage nach dem Interesse an der Einhaltung von Menschenrechten berührt.

Am Beispiel der Situation von Betroffenen des Menschenhandels zum Zweck der Prostitution zeigen sich Doppelmoral sowie rassistisch und nationalistisch motivierte Deklassierungen und Diskriminierungen von Menschen, deren Rechte die Bundesregierung weder anerkennt noch die Verletzung ihrer Rechte entsprechend ahndet. Während das Prostitutionsgesetz seit 2002 Prostituierten das Recht auf Sozialversicherung und auf die Einklagbarkeit ihrer Einnahmen zugesteht, sind Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der Prostitution dieser Rechte beraubt.
Solange der Staat ein Sexgewerbe rechtlich legitimiert, muss er auch den Schutz aller darin tätigen Arbeitnehmer_innen ermöglichen und nicht einen Klassismus der Prostitution betreiben, in dem sich ein Rassismus widerspiegelt.
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