Wird der „islamische Junge“ 8 Jahre gestillt?

In einer Zeit, in der rassistische Mythen und Legenden Hochkonjunktur haben, sei es als anti-muslimisches Passagenwerk oder völkerspsychologische Studie, verfasse ich abermals einen kleinen Beitrag zu den Ausführungen Natascha Wiltings über das Stillen des „islamischen Jungen“. Wie hier schon einmal erwähnt, wurde Wiltings Artikel „Psychopathologie des Islam“ in erweiterter Form in einem Sammelband veröffentlicht. Man beachte das Cover, welches beispielhaft für den ça-iranischen Phallozentrismus ist.

Identisch mit dem Bahamasartikel wird geschrieben:

„Im Gegensatz zum islamischen Mädchen, welches den Anspruch auf eigene Befriedigung früh aufzugeben lernt, kennt der Junge nichts anderes: Gestillt wird er bis zu seinem – da unterscheiden sich die einzelnen Sekten des Islam – dritten bis achten Lebensjahr“

Neu im Buchbeitrag ist, dass für diese Aussage auch eine Quelle angegeben wird:

(Heller/Moshabi 1993:83)

Gemeint ist damit „Hinter den Schleiern des Islam. Erotik und Sexualität in der arabischen Kultur“ von Erdmute Heller und Hassouna Mosbahi (dessen Name im Buchbeitrag durchgängig falsch geschrieben wird). Schlägt man nun dieses Buch auf Seite 83 auf, so findet man dort nirgends etwas über „islamische Sekten“. Ohnehin würde man sich fragen, welche Sekten das denn sein sollen und worin der Unterschied in ihrer Behandlung des „islamischen Jungen“ sein soll. Vor allem steht auf der gesamten Seite 83 überhaupt nichts über das Thema Stillen, bis auf die Erwähnung von Halima, der Amme und Pflegemutter Mohammeds. Jedoch steht auch hier nichts darüber, wie lange sie ihn gestillt hat. Schon gar nicht finden sich dort irgendwelche Ausführungen über religiöse Vorschriften, die das Stillen von Mädchen und Jungen betreffen. Entweder hat Natascha Wilting das Buch unter dem Einfluss von Halluzinogenen gelesen oder sie hat bewusst versucht, ihre rassistischen Phantasien – die schon bei der Erstveröffentlichung kritisiert worden waren – mit einer Quelle abzusichern, wobei sie davon ausging, dass niemand diese nachprüfen würde. So kann Wilting schreiben, dass das „moslemische Mädchen“ (nicht zu verwechseln mit dem „kleine[n] Mädchen westlicher Herkunft“) zu kurz gestillt werden würde:

„Das kleine Mädchen wird in islamischen Familien nur so lange von seiner Mutter gestillt wie es keinen kleinen Bruder hat, dem es das Privileg der Mutterbrust vorrangig zu überlassen hat. In jedem Falle wird nur solange gestillt wie es das bloße Überleben des weiblichen Säuglings verlangt.“

Durch ihr „Triebschicksal“, so Wilting, wird sie später zu einer frigiden Lustfeindin, die überhaupt keinen Willen zur Erkämpfung von Frauenrechten hat.
Auch dass der „islamische Junge“ acht Jahre lang gestillt wird, bleibt nicht ohne Auswirkungen:

Da er so erst sehr spät durch die Entwöhnung von der Mutterbrust lernt, das Objekt seiner Lust herzugeben, erlebt er die Welt als eine, die bloß der Befriedigung seiner Triebe zu dienen scheint. Seine infantile Phantasie, daß die Welt eins mit ihm, er also die Welt sei, wird nicht gebrochen, sein infantiler Anspruch auf Allmacht bleibt ungebrochen erhalten.“

Im Erwachsenenalter verwandeln sich dann Mädchen und Jungen in Wahnsinnige und „anal-sadistische Charaktere“, um dann „das größte psychopathologische Kollektiv zu formen, das die Welt bis jetzt gesehen hat.“

Derartige rassistische Hirngespinste lassen sich leicht entkräften. Wenn „der Moslem“ in der Wahrnehmung Wiltings nur ein Anhängsel seiner Religion ist, dann würde es sich bestimmt lohnen, einen Blick darauf zu werfen, was der Koran zum Thema Stillen sagt:

„Und die Mütter (…) sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen. (Das gilt) für die, die das Stillen ganz zu Ende führen wollen. (…) Und wenn die beiden (d.h. Vater und Mutter) nach gegenseitiger Übereinkunft und Beratung (das Kind vor der angegebenen Zeit) entwöhnen wollen, ist es keine Sünde für sie (dies zu tun). Und wenn ihr eure Kinder (einer Amme) zum Stillen geben wollt, ist es keine Sünde für euch (…)“ [Auszüge aus Sure 2, Vers 233].

Zwischen Jungen und Mädchen wird kein Unterschied gemacht, nirgends die Rede von acht Jahren. Allein diese Stelle widerlegt alles, was in Wiltings Artikel behauptet wird.