Nachschlag aus Rechthaberei :)

Da auf der gestrigen Veranstaltung in Hannover in Zweifel gezogen wurde, dass die US Army „widernatürliche fleischliche Kopulation“, wie z.B. Oral- und Analverkehr, nach Art. 125 des Uniform Code of Military Justice (UCMJ) auch weiterhin mit schweren Strafen bedroht – fünf Jahre für einverständliche, lebenslänglich für erzwungene „Sodomie“! –, hab ich das extra noch mal nachgeschlagen. Hier Auszüge aus dem Urteil des militärischen Berufungsgerichts im Fall „U.S. v. Marcum“ (entschieden am 23. Aug. 2004): (mehr…)